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Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist in der Regel mit erheblichen Belastungen für den Beschuldigten verbunden. Es ist deshalb unabdingbar, so früh wie möglich professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen, um die Belastungen soweit wie möglich abzumildern und - was viel wichtiger ist - die Rechte des Beschuldigten zu wahren. Entscheidend kann sein, von einem im Grundgesetz verankerten Recht Gebrauch zu machen: dem Schweigerecht !
Niemand muss seine Unschuld beweisen, die staatlichen Ermittlungsbehörden müssen die Schuld des Täters nachweisen. Deshalb ist entgegen einer noch verbreiteten Auffassung in der Bevölkerung das Schweigen nicht nachteilig. In der Regel wird der Beschuldigte bei ersten straprozessualen Maßnahme, wie zum Beispiel Durchsuchung oder Verhaftung sehr aufgeregt sein, was dazu führen kann, Dinge zu äußern, die nicht so gemeint gewesen sind, wie sie nachher in den Akten wiederzufinden sind.
Deshalb gilt es zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und nur die Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen, die das Gesetz erfordert. Gegenüber Ermittlungsbehörden muss man nur seine Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum- und ort) angeben. Bewahren Sie Ruhe und benachrichtigen Sie auf jeden Fall unverzüglich einen Strafverteidiger, wobei der Beschuldigte das Recht hat, jederzeit einen Verteidiger einzuschalten.
Ausserhalb der Geschäftszeiten kann der Strafverteidigernotdienst des Landgerichtsbezirks Kiel unter der Nummer 0172-514 79 79 angerufen werden, der Anschluss ist 24 Std, 7 Tage die Woche erreichbar. Den Hamburger Strafverteidigernotdienst erreichen Sie unter 0171-6105949.
Bei strafrechtlichen Problematiken steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Atilla A. Aykaç in unserem Haus für Rückfragen zur Verfügung.
Im Verkehrsrecht gibt es verschiedene Konstellationen, die ohne anwaltliche Hilfe für den Betroffenen nur unzureichend Lösungen zu Tage fördern. Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie in der Regel immer einen Anwalt Ihres Vertrauens einschalten, damit dieser Ihnen hilft, sämtliche Schäden auch ersetzt zu bekommen, die Ihnen zustehen. So gibt es verschiedene Schadenspositionen, wie etwa den Nutzungsausfall, den Haushaltsführungsschaden, die vermehrten Bedürfnisse etc, bei denen in der Regel ohne Anwalt durch die Versicherung des Unfallverursachers Abzüge zu lasten des Betroffenen vorgenommen werden.
Nach einem Verkehrsunfall notieren Sie sich die Daten des Unfallverursachers und wenden sich so dann an einen Anwalt, dieser wird für Sie den Rest erledigen.
Sollte es um Bußgeld bewährte Verstöße handeln, machen Sie zunächst keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden. Hier verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Strafrecht.
Bei Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde sollten Sie sich auch zunächst an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, damit dieser Sie ausführlich aufklärt und die nächsten vorzunehmenden Schritte mit Ihnen bespricht.
Bei verkehrsrechtlichen Problematiken steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Atilla A. Aykaç in unserem Haus für Rückfragen zur Verfügung.
Im Arbeitsrecht kommt es zu vielfältigen Fragestellungen und Problemen, oft ist schnelles Handeln unabdingbar. Zu unterteilen ist das Arbeitsrecht dabei grob in das sogenannte individuelle und das kollektive Arbeitsrecht. Zum individuellen Arbeitsrecht gehört zum einen die Gestaltung und Prüfung von z. Bsp. Arbeitsverträgen, Dienstwagenregelungen, Rückzahlungsvereinbarungen aber auch Abmahnungen und Arbeitszeugnissen. Zum anderen beraten und vertreten wir Sie bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung, der Vorbereitung von Kündigungen unter Beachtung von möglicherweise bestehenden Sonderkündigungsschutz und des allgemeinen Kündigungsschutzes, geplante Änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie alle Voraussetzungen an eine Betriebsratsanhörung oder auch der Anhörung des Integrationsamtes. Wir bereiten Kündigungsschutzprozesse vor und führen diese in Ihrem Interesse durch. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in allen anderen Prozessen vor den Arbeitsgerichten. Auch bei sonstigen Fragen zum Arbeitsrecht (Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Teilzeit- und befristete Arbeit, Schwerbehinderung, Lohn- und Gehaltsfragen, Mobbing, betrieblichem Eingliederungsmanagement, Eingruppierungen, Versetzungen u.V.m.) beraten wir Sie gerne.
Im kollektiven Arbeitsrecht geht es insbesondere um die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes, mithin um die Belange des Betriebsrates. Hierzu gehören neben der Beachtung der Wahlvorschriften bei der Wahl des Betriebsrates insbesondere Fragen der täglichen Geschäftsführung des Betriebsrates. Hier beraten und vertreten wir Betriebsräte bereits bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten bezüglich der Ausstattung des Betriebsrates, der Frage der Teilnahme an Schulungen, der Freistellung von der Arbeitsverpflichtung und sonstigen Streitigkeiten und Problemen. Zudem begleiten wir Einigungsstellenverfahren, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und führen Beschlußverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Bei arbeıtsrechtlichen Problematiken und Angelegenheiten stehen wir Ihnen in unserem Haus für Rückfragen zur Verfügung.