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Rechtsgebiete

Strafrecht - frühst möglich Intervention

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist in der Regel mit erheblichen Belastungen für den Beschuldigten verbunden. Es ist deshalb unabdingbar, so früh wie möglich professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen, um die Belastungen soweit wie möglich abzumildern und - was viel wichtiger ist - die Rechte des Beschuldigten zu wahren. Entscheidend kann sein, von einem im Grundgesetz verankerten Recht Gebrauch zu machen: dem Schweigerecht !

Niemand muss seine Unschuld beweisen, die staatlichen Ermittlungsbehörden müssen die Schuld des Täters nachweisen. Deshalb ist entgegen einer noch verbreiteten Auffassung in der Bevölkerung das Schweigen nicht nachteilig. In der Regel wird der Beschuldigte bei ersten straprozessualen Maßnahme, wie zum Beispiel Durchsuchung oder Verhaftung sehr aufgeregt sein, was dazu führen kann, Dinge zu äußern, die nicht so gemeint gewesen sind, wie sie nachher in den Akten wiederzufinden sind.

Deshalb gilt es zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und nur die Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen, die das Gesetz erfordert. Gegenüber Ermittlungsbehörden muss man nur seine Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum- und ort) angeben. Bewahren Sie Ruhe und benachrichtigen Sie auf jeden Fall unverzüglich einen Strafverteidiger, wobei der Beschuldigte das Recht hat, jederzeit einen Verteidiger einzuschalten.

Ausserhalb der Geschäftszeiten kann der Strafverteidigernotdienst des Landgerichtsbezirks Kiel unter der Nummer 0172-514 79 79 angerufen werden, der Anschluss ist 24 Std, 7 Tage die Woche erreichbar. Den Hamburger Strafverteidigernotdienst erreichen Sie unter 0171-6105949.

Bei strafrechtlichen Problematiken steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Atilla A. Aykaç in unserem Haus für Rückfragen zur Verfügung.

Verkehrsrecht - Rechte wahren

Im Verkehrsrecht gibt es verschiedene Konstellationen, die ohne anwaltliche Hilfe für den Betroffenen nur unzureichend Lösungen zu Tage fördern. Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie in der Regel immer einen Anwalt Ihres Vertrauens einschalten, damit dieser Ihnen hilft, sämtliche Schäden auch ersetzt zu bekommen, die Ihnen zustehen. So gibt es verschiedene Schadenspositionen, wie etwa den Nutzungsausfall, den Haushaltsführungsschaden, die vermehrten Bedürfnisse etc, bei denen in der Regel ohne Anwalt durch die Versicherung des Unfallverursachers Abzüge zu lasten des Betroffenen vorgenommen werden.

Nach einem Verkehrsunfall notieren Sie sich die Daten des Unfallverursachers und wenden sich so dann an einen Anwalt, dieser wird für Sie den Rest erledigen.

Sollte es um Bußgeld bewährte Verstöße handeln, machen Sie zunächst keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden. Hier verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Strafrecht.

Bei Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde sollten Sie sich auch zunächst an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, damit dieser Sie ausführlich aufklärt und die nächsten vorzunehmenden Schritte mit Ihnen bespricht.

Bei verkehrsrechtlichen Problematiken steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Atilla A. Aykaç in unserem Haus für Rückfragen zur Verfügung.

Unsere Büroadresse

Elisabethstr. 32-34, 24143 Kiel

Fon: +49 431 7759444 oder 7759445

Fax: +49 431 7759446

Unsere Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr und 15.00-17.30 Uhr

Freitag: 09.00-12.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung!

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